Eine Websperre bezeichnet, wie es der Name schon sagt, eine für Internetnutzer gesperrte und somit nicht erreichbare Website oder Beiträge darauf. Die Sperrung einer Website kann unterschiedliche Gründe haben. Die IT Beratung München klärt Sie gerne zu diesem und anderen Themen im Bereich moderner Informationstechnologie auf. Kontaktieren Sie uns gerne und informieren Sie sich über unsere zahlreichen Leistungen im IT-Bereich. Wir freuen uns auf Ihren Anruf!
Letzter Ausweg – Website sperren
Verbraucherschutzbehörden sind sich einig: Websperren sollen dabei helfen den Nutzer vor illegalen Machenschaften mancher Websitebetreiber zu schützen. Das Verbraucherrecht steht also im Fokus dieser Debatte und ist das Hauptargument der Befürworter der gesetzlichen Sperre von Webseiten. Speziell Online-Shop-Betreibern fällt es oft zu leicht den Nutzer hinters Licht zu locken und durch strafbare Maßnahmen bei jenem erheblichen Schaden anzurichten. Sollten also bereits mehrere Wege des Gesetzgebers die Website zu verändern oder den Betreiber davon zu überzeugen seine Website selbst offline zu nehmen nicht geglückt sein, so sollen die speziellen Internetsperren als letzter Ausweg fungieren.
Das Thema Websperren gesetzlich zu verankern, sorgt in vielen Parlamenten für Diskussion. Kritiker meinen nämlich, dass die Sperrung der Website mit einer Zensur vergleichbar ist und dass mit einer gesamten Website auch legale Inhalte aus dem World Wide Web entfernt werden. Dieses Vorgehen wird „Overblocking“ genannt und hätte zur Folge, dass die Meinungsfreiheit bedroht und teilweise wichtige Inhalte gelöscht werden würden. Dazu kommt die Befürchtung der Kritiker, dass die Regierung die gesetzliche Websperre zum Missbrauch verwenden könnte und unliebsame Inhalte einfach aus dem Web zieht. Der Vorwand dafür wäre jedoch nach wie vor der Schutz des Verbrauchers. Zudem stellt sich auch die Frage, ob nur der Betreiber oder auch der Webhoster für die illegalen Machenschaften bestraft werden soll.
Kann der Nutzer Sperren umgehen?
Es wird vermutet, dass Nutzer versuchen werden die Websperren zu umgehen und die Inhalte derer trotzdem einsehen können. Dazu versichern Fürsprecher der Websperren, dass User sich von der Sperre einer Homepage abgeschreckt fühlen sollen und erst durch die Websperren ein Bewusstsein für das Unrecht des Betreibers bekommen.
Jugendschutz im Web
Der europäische Gerichtshof hat bereits mit großen Internetprovidern vereinbart, dass das Sperren von Webseiten oder auch Malwareseiten dann zulässig sein soll, wenn es sich um Kinderpornographie handle. Die Liste des Bundeskriminalamts bezüglich jener Internetauftritte wird täglich aktualisiert und anschließend abgearbeitet. Internetanbieter haben bezüglich Verbraucherschutz die Aufgabe dem Nutzer den Zugang zur gesperrten Webseite zu erschweren.
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