Die Arbeitsabläufe im Zusammenspiel mit DATEV wurden gemäß „Technischer Richtlinie RESISCAN“ des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert. Damit ist nachprüfbar die Einhaltung technischer, personeller und organisatorischer Anforderungen an den Scan- und Verarbeitungsprozess bestätigt. So kann der Beweiswert des Originalbelegs im gescannten Beleg erhalten werden.
Einführung des Ersetzenden Scannens bei Ihren Mandanten – mit Unterstützung von DATEV
Voraussetzung für Ersetzendes Scannen im Unternehmen ist eine individuelle Verfahrensdokumentation, in der Sie gemeinsam mit Ihrem Mandanten die Arbeits- und Scanprozesse definieren und festhalten. Nutzen Sie die DATEV Arbeitshilfe zur Verfahrensdokumentation beim Ersetzenden Scannen von Buchungsbelegen für die Erstellung. Diese beruht auf der Muster-Verfahrensdokumentation und wurde bereits auf die Nutzung der Anwendungen DATEV Unternehmen online und DATEV DMS classic pro abgestimmt.
Quelle: datev.de
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