Im Zuge der Fassadensanierung München ist meist auch ein neuer Anstrich des Gebäudes notwendig. Viele Hausbesitzer entscheiden sich für eine neue Farbe, welche etwas Abwechslung bringen soll. Ein neuer Anstrich lässt das gesamte Haus wie neu aussehen. Doch wussten Sie, dass Sie bei der Farbwahl nicht frei entscheiden dürfen? Beim Wohnobjekt handelt es sich zwar um Ihr Eigentum, jedoch darf die Stadt Ihnen tatsächlich die Gestaltung Ihrer Fassade vorschreiben. Die SÜD-HANSA GmbH & Co. KG erklärt Ihnen was im Zuge Ihrer Malerarbeiten verboten ist und auf was Sie beim Streichen noch achten sollten.
Fassadenfarbe ist nicht frei wählbar
Haben Sie je Fassaden in Neonfarben oder mit ausgefallenen Mustern gesehen? Sicherlich nicht, denn das ist verboten. Grundsätzlich gilt, dass ein Gebäude sich dem Stadtbild unterzuordnen hat und mit dem Aussehen der umliegenden Häuser harmonieren muss. Es ist gesetzlich festgeschrieben, dass man bei der Fassade auf die Nachbarn sowie auf das Orts- und Landschaftsbild Rücksicht nehmen muss. Wohnt man beispielsweise in einem Dorf, wo die Häuser ausschließlich weiße Fassaden besitzen, darf man sein Wohnobjekt nicht farbig streichen, da dies störend auf das Gesamtbild wirken kann. Hierbei handelt es sich zwar um einen Härtefall, aber dieser kann durchaus vorkommen.
Denkmalgeschützte Gebäude
Sehr alte Häuser und Wohngebäude, sind oft denkmalgeschützt. Das schließt eigenwillige Veränderungen am Wohnobjekt aus. Hier entscheidet ganz allein die Stadt welche Farben bei der Fassadengestaltung verwendet werden dürfen und ob man dem Gebäude einen neuen Anstrich verpassen darf.
Verändern des Dachs
Nicht nur bei der Fassade, sondern auch bei der Überdachung des Gebäudes gilt die Regel das Stadtbild zu wahren. Steht ein Gebäude beispielsweise in einer Gegend, wo alle Dachziegel rot sind, darf man keine schwarzen Ziegel anbringen, weil dies ebenfalls die Ästhetik des Ortsbildes stört.
Auf Nummer sicher gehen
Um kein Risiko einzugehen und sich wütende Nachbarn zu ersparen, informiert man vor den Streicharbeiten am besten die zuständige Baubehörde über das Vorhaben und fragt explizit nach, welche Fassadenfarben im entsprechenden Fall erlaubt und welche verboten sind und auf was man beim Streichen der Fassade noch achten sollte.
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